Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
01.07.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
13.11.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
19.06.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
02.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
12.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 30.09.2019
05.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.05.2017 bis zum 31.12.2017
02.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.05.2017 bis zum 31.12.2017
07.06.2017
Neueintragungen